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Ernstzunehmende Einwände gegen Freiheit richten sich vor allem gegen die Willensfreiheit, die Autonomie der Willensbildung. Dass man im Handeln nicht alles tun kann, was und wie man es will – aus welchen Gründen auch immer —, ist von vornherein klar. Aber dass die Willensbildung «schranken-los» sein soll, ist schon viel schwerer zu begreifen. Solche Einwände gegen die freie Willensbildung können im Wesentlichen in zwei Kategorien eingeteilt werden. Die einen richten sich gegen die Behauptung einer durch nichts au-Berhalb des Willensbildungsprozesses bedingten Wahl eines Zielinhalts; die anderen richten sich gegen die scheinbare Willkür, die in einer solchen Unbedingtheit liegt, welche diese Wahl und die schließliche Handlungsentschei-dung zu einem zufälligen Akt abwertet.
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